Zero-Rating im Mobilfunk: So ist der rechtliche Stand

Zero Rating (auch Daten-Flatrate oder kostenloses Datenvolumen genannt) war eine Praxis im Mobilfunk, bei der bestimmte Dienste und Anwendungen ohne Anrechnung auf das monatliche Datenvolumen genutzt werden konnten.

Das bedeutete:

  • Nutzer konnten diese Dienste und Anwendungen, wie z. B. Streaming-Dienste, Social-Media-Apps oder Navigationssoftware, kostenlos nutzen, auch wenn sie ihr monatliches Datenvolumen bereits aufgebraucht hatten.
  • Die Mobilfunkbetreiber trugen die Kosten für den Datentransfer für diese Dienste.

Zero Rating war für Verbraucher attraktiv, da es ihnen ermöglichte, mehr Daten zu nutzen, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen.

Es gab jedoch auch Kritik an Zero Rating:

  • Es wurde befürchtet, dass Zero Rating die Netzneutralität gefährden könnte. Dies bedeutet, dass alle Daten gleich behandelt werden sollten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Ziel.
  • Es wurde außerdem befürchtet, dass Zero Rating den Wettbewerb behindern könnte, da kleinere Anbieter nicht mit den großen Mobilfunkbetreibern konkurrieren konnten, die Zero Rating anbieten konnten.
  • bestimmte Bereiche hatten solche Angebote gar nicht, im Prepaid Bereich gab und gibt es bisher kaum Angebote

Aus diesen Gründen wurde Zero Rating in Deutschland und der EU verboten. Wir wollen hier zeigen, warum und was das für Verbraucher bedeutet. 

Die rechtliche Lage beim Zero Rating

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei Urteilen im Dezember 2021 entschieden, dass Zero-Rating-Angebote mit der Netzneutralität unvereinbar sind und daher verboten sind.

In den Urteilen, Vodafone gegen Telekom und H3G gegen Illico**, ging es um die Frage, ob Mobilfunkbetreiber bestimmte Dienste und Anwendungen ohne Anrechnung auf das monatliche Datenvolumen ihrer Kunden anbieten dürfen.

Der EuGH stellte fest, dass Zero-Rating-Angebote eine Diskriminierung bestimmter Dienste und Anwendungen darstellen und daher gegen das Prinzip der Netzneutralität verstoßen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt:

  • Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten gleich behandelt werden sollten, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Ziel oder ihrem Inhalt.
  • Zero-Rating-Angebote geben bestimmten Diensten und Anwendungen einen unfairen Vorteil, da sie für diese Dienste keine Datengebühren erheben.
  • Dies kann zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Internet führen, in der große Unternehmen, die Zero-Rating-Deals mit Mobilfunkbetreibern abschließen können, einen Vorteil gegenüber kleineren Unternehmen und Start-ups haben.
  • Zero-Rating-Angebote können außerdem den Wettbewerb behindern, da kleinere Anbieter nicht mit den großen Anbietern konkurrieren können, die Zero-Rating anbieten können.

Die Urteile des EuGH haben weitreichende Folgen für den Mobilfunkmarkt in Deutschland und der EU. Mobilfunkbetreiber dürfen nun keine Zero-Rating-Angebote mehr anbieten. Dies bedeutet, dass alle Dienste und Anwendungen gleich behandelt werden müssen und dass für alle Daten die gleichen Gebühren gelten. Die Urteile des EuGH sind ein wichtiger Schritt zum Schutz der Netzneutralität und zum Erhalt eines freien, fairen und offenen Internets.

Zusätzliche Informationen:

Was bedeutet dies für Verbraucher?

Es geht aber noch weiter. Zero Rating hatte die Bundesnetzagentur für unzulässig erklärt und die entsprechenden Tarife verboten. Mit einer gewissen Frist mussten daher diese Angebote vom Markt genommen werden. Die Anbieter (vor allem Telekom und Vodafone) haben mittlerweile auch reagiert und diese Handyverträge umgestellt. Meistens gab es als Ausgleich für die Nutzer mehr Datenvolumen pro Monat.

Wer davon betroffen war, hat dazu weitere Möglichkeiten, die Zero-Rating Angebote zu ersetzen:

  • Tarifoptionen mit zusätzlichen Datenvolumen: Viele Mobilfunkbetreiber bieten jetzt Tarifoptionen mit zusätzlichen Datenvolumen an. Diese Optionen sind in der Regel kostenpflichtig, bieten aber mehr Datenvolumen als die Standardtarife. Nutzer können so selbst entscheiden, wie viel Datenvolumen sie benötigen und wie viel sie dafür bezahlen möchten.
  • Angebote mit unlimited Datenvolumen: Diese sind aber oft noch teuer, wobei die Preise mittlerweile stark schwanken. Auf dieser Seite sieht man wie unterschiedlich das ist
  • „Unlimited on Demand“: Diese Tarife im Mobilfunkbereich ermöglichen Nutzern den unbegrenzten Datenverbrauch, solange ausreichend Highspeed-Datenvolumen zur Verfügung steht. Die Bandbreite ist dabei meist auf bis zu 300 MBit/s limitiert. Tägliches Highspeed-Datenvolumen: Dieses steht dem Nutzer für datenintensive Anwendungen wie Streaming oder Downloads zur Verfügung. Aktuell bieten einige Anbieter, wie z.B. o2, 10 GB pro Tag. Ist das tägliche Kontingent aufgebraucht, wird die Surfgeschwindigkeit auf 384 kbit/s reduziert. Zusätzliche Highspeed-Datenpakete können in der Regel per SMS in 2 GB Schritten abgerufen werden. Diese sind kostenlos.
  • Mitwachsendes Datenvolumen: Mitwachsendes Datenvolumen, auch Grow-Tarif genannt, ist ein mobiles Tarifmodell, bei dem das monatliche Datenvolumen automatisch von Jahr zu Jahr ansteigt, bis ein vordefiniertes Maximum erreicht ist. Die Idee hinter mitwachsenden Datenvolumen ist, dass der Bedarf an mobilem Datenvolumen mit der Zeit tendenziell zunimmt. Mit einem Grow-Tarif müssen sich Nutzer daher keine Gedanken darüber machen, dass ihr Datenvolumen irgendwann nicht mehr ausreicht.

Es gibt also inzwischen eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Zero-Rating Angebote zu ersetzen – ein wirkliches Problem ist der Wegfall dieser Angebote daher nicht.

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